Prozess um Jagdunfall: Ein Jahr auf Bewährung für Jäger

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Das Landgericht Amberg hat einen Jäger aus Nittenau wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der 46-Jährige hatte 2018 bei einer Drückjagd den Beifahrer eines vorbeifahrenden Autos getroffen.

Urteil im Prozess um den tödlichen Jagdunfall bei Nittenau: Der angeklagte Jäger wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Das Amberger Landgericht sprach ihn der fahrlässigen Tötung schuldig. Dazu muss er 20.000 Euro an die Eltern des getöteten Beifahrers zahlen und 10.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation.Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

, begründet die Vorsitzende Richterin das Urteil. Zudem habe kein ausreichender Kugelfang bestanden. Der Jäger habe gewusst, dass er in Richtung der B16 schoss, wo sich Menschen aufhalten können und er hätte laut Gericht diese beiden Sorgfaltspflichten einhalten können. "Wenn er das gemacht hätte, wäre der Tod nicht eingetreten", so die Kammer.

Fahrlässige Tötung könne auch mit einer Geldstrafe geahndet werden, merkte der Verteidiger heute in seinem Plädoyer an. Die Kammer aber hielt ein Jahr Freiheitsstrafe für angemessen. Der Umgang mit Waffen in diesem Land und das gesetzte Vertrauen in die entsprechenden Personen sei nicht mit einem Verkehrsunfall zu vergleichen, so die Kammer.Der Jäger nahm das Urteil regungslos an. Die Eltern des Getöteten halten das Urteil für zu mild.

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