Prozess um 'NSU 2.0'-Drohschreiben: Fast sechs Jahre Haft

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Etliche Drohschreiben, unterschrieben mit 'NSU 2.0': Dafür muss der 54-jährige Alexander M. nun 5 Jahre und zehn Monate in Haft. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

ist das Urteil gefallen: Der Angeklagte Alexander M. muss für fünf Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Frankfurter Landgericht sprach ihn schuldig – unter anderem der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Volksverhetzung, der Störung des öffentlichen Friedens, der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, der Bedrohung sowie der Beleidigung.

Laut der Anklage waren es 81 Drohschreiben. Unterschrieben waren diese mit "NSU 2.0" – eine Anspielung auf die"Letztes Wort": Angeklagter weist Vorwürfe erneut zurück Wie bereits in seinem Plädoyer gab der aus Berlin stammende Angeklagte zu, Mitglied einer Chatgruppe im Darknet gewesen zu sein, weshalb auf seinem Computer Teile der Drohschreiben gefunden worden seien. Die Mitglieder der Gruppe hätten ihn aber "systematisch reingelegt". Dass er die Schreiben verfasst habe, sei nicht nachweisbar.Lange Zeit stand im Fall "NSU 2.0" die hessische Polizei selbst unter Verdacht.

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