Das Berliner Arbeitsgericht hat die Klage der ehemaligen juristischen Direktorin des RBB gegen ihre Kündigung zurückgewiesen. Durch das hohe 'Ruhegeld' sei ihr Vertrag sittenwidrig, zudem habe sie Pflichtverletzungen begangen
Das Berliner Arbeitsgericht hat die Klage der ehemaligen juristischen Direktorin des RBB gegen ihre Kündigung zurückgewiesen. Durch das hohe"Ruhegeld" sei ihr Vertrag sittenwidrig, zudem habe sie Pflichtverletzungen begangenZumindest angesichts der Urteile in erster Instanz sieht es derzeit so aus, als hielten die Kündigungen der ehemaligen Führungsriege des RBB auch einer Prüfung vor der Justiz stand.
Doch auch unabhängig davon hätte die fristlose Kündigung aufgrund einer Pflichtverletzung ausgesprochenwerden dürfen, weil sie rechtliche Bedenken gegen den Abschluss eines sehr teuren Vertrages nicht geäußert habe und sie sich zudem eine Zulage für den ARD-Vorsitz habe gewähren lassen. Der RBB hatte mit seiner Gegenklage auf Schadensersatz unterdessen nur teilweise Erfolg. Zurückzahlen muss die ehemalige juristische Direktorin lediglich die 8.
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