In die Regensburger Korruptionsaffäre kommt Bewegung: Ab Ende Januar wird ein neuer Prozess die Geschehnisse rund um den ehemaligen, bereits rechtskräftig wegen Korruption verurteilten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs beleuchten. ⬇️
: Ab Ende Januar wird vor dem Landgericht München I ein neuer Prozess die Geschehnisse rund um den ehemaligen, bereits rechtskräftig wegen Korruption verurteilten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs beleuchten. Vor Gericht stehen dann zunächst der Gründer sowie der ehemalige Geschäftsführer eines Regensburger Bauträgers. Das bestätigte die Pressestelle für Strafsachen des Oberlandesgerichts München dem BR.
Wann die Hauptverhandlung im Verfahren gegen Joachim Wolbergs beginnen wird, ist allerdings weiterhin unklar. Denn das Verfahren gegen die zwei Angeklagten des Regensburger Bauträgers wurde davon abgetrennt. Wie die Pressestelle für Strafsachen des Oberlandesgerichts München dem BR mitteilte, sei dies aus "prozessökonomischen Gründen" erfolgt.
Deren Ausgang will das Landgericht München I nun auch abwarten. Das kann aber dauern. Denn beim Bundesverfassungsgericht heißt es auf BR-Anfrage, das Verfahren sei anhängig. Derzeit sei nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Da die beiden anderen Angeklagten keine Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, war ihr Verfahren insoweit fortzusetzen, heißt es vom Oberlandesgericht.
Die Staatsanwaltschaft habe mit ihrem Vorgehen das gesetzlich für eine Einigung vorgesehene Prozedere umgangen, sagte der ebenfalls in Regensburg anwesende Rechtswissenschaftler Jan Bockemühl, selbst Fachanwalt für Strafrecht und Honorarprofessor an der Uni Regensburg: "Die Staatsanwaltschaft hat hier unter Umgehung des Gerichts und der anderen Verfahrensbeteiligten Strafen in Aussicht gestellt für zwei der Betroffenen und dadurch die Phalanx gespalten.
Ein Vorwurf, dem die Staatsanwaltschaft München I auf BR-Anfrage jedoch widerspricht. Zwar habe es Kontakt gegeben mit den zwei Verteidigern, teilte die Pressestelle mit. Allerdings sei dies zulässig. Ein Rechtsgespräch anzuregen stehe sowohl dem Gericht, als auch der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung frei. Ziel sei dabei nie gewesen, eine Verständigung ohne Beteiligung des Gerichts herbeizuführen.
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