Sechs Jahre Amtszeit: Warum Vösendorf 2025 nicht wählt

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Sechs Jahre Amtszeit: Warum Vösendorf 2025 nicht wählt
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Nach den Gemeinderats-Neuwahlen in Vösendorf (Bezirk Mödling) und Pernersdorf (Bezirk Hollabrunn) sind diese beiden Kommunen vom regulären Urnengang im kommenden Jahr ausgenommen. Die Funktionsperiode der beiden Ortsparlamente dauert damit ausnahmsweise sechs Jahre lang.

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573 Gemeinden zählt Niederösterreich - in 568 davon wird am 26. Jänner ein neuer Gemeinderat gewählt. Davon ausgenommen sind neben der Landeshauptstadt St. Pölten auch die Statutarstädte Krems und Waidhofen an der Ybbs - sowie die Gemeinden Vösendorf und Pernersdorf . Ein Umstand, der auf die Gemeindewahlordnung zurückgeht.

Denn sowohl in Vösendorf , als auch in Pernersdorf wurde im heurigen Jahr ein außertourlicher Urnengang abgehalten. Das jeweilige Ergebnis gilt nun bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl im Jahr 2030. „Findet innerhalb von zwölf Monaten vor dem regulären Wahltermin eine Wahl statt, so gilt diese allgemein“, heißt es dazu auf NÖN-Anfrage aus der Abteilung Gemeinden beim Land NÖ.

Anders ist es, wenn eine Neuwahl mitten in der Funktionsperiode stattfindet - „dann wird die fünfjährige Periode nicht berührt“, so die Auskunft. Praktisches Beispiel: die Neuwahl des Gemeinderates in Grünbach am Schneeberg im Jahr 2017: Nach dem Rücktritt aller ÖVP-Mandatare war ein neuer Urnengang nötig, 2020 wurde aber trotzdem regulär abgestimmt - die Funktionsperiode dauerte also nur drei Jahre lang.

Wer in den Kommunen als Bürgermeisterin oder Bürgermeister fungiert, wird übrigens nicht direkt von den Wählerinnen und Wählern bestimmt, sondern vom Gemeinderat - dieser hat in seiner konstituierenden Sitzung das Ortsoberhaupt sowie Vizebürgermeister und Gemeindevorstand zu wählen.

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