Hat das Bundesverwaltungsgericht die Vorratsdatenspeicherung gekippt? Der SPD-Fraktionsvize sieht im Urteil keine Absage. Er will an dem Vorhaben festhalten.
. Der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung lagen Klagen von zwei Telekommunikationsunternehmen zugrunde. Wegen der rechtlichen Unsicherheiten wird die Regelung seit 2017 nicht mehr genutzt. Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit, hielt das Gericht fest.
FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle warnte am Samstag davor, "weiter ein totes Pferd zu reiten" und forderte, nun für rechtliche Klarheit zu sorgen. "Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist mehrfach vor Gericht gescheitert. Das Ende dieser Pauschalüberwachung aller Bürgerinnen und Bürger ist also nicht vorschnell, sondern mehr als überfällig", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Buschmann hatte erklärt, mit der Entscheidung sei endgültig klar, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland "in vollem Umfang rechtswidrig und damit unanwendbar" ist. Er warb für das "Quick-Freeze-Verfahren" und sagte: "Ermittlungsbehörden können bei dem Verdacht auf eine erhebliche Straftat relevante Verkehrsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, um sie später im Verfahren zu nutzen.
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