Tesla mit Erfolg: Frankfurter Gericht lehnt Wirelane-Antrag ab

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Streit um Supercharger: Münchner Start-up zerrt Tesla vor Gericht

Teslas Supercharger sind nicht geeicht und verstoßen daher gegen deutsches Recht. Das Start-up Wirelane hatte deswegen eine einstweilige Verfügung beantragt, scheiterte aber vor Gericht.Ein wenig fühlte es sich an wie David gegen Goliath. Das kleine Münchner Start-up Wirlane zerrte Elektropionier Tesla vor Gericht.

Mit der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt dürfte der Wirlane-Gründer entsprechend nicht wirklich zufrieden sein. Das hat den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Aufstellung und Weitergabe der Geräte nämlich abgelehnt, somit kann – seine Ladestationen erstmal weiter betreiben. Das Start-up muss zudem die Prozesskosten tragen. Bei einem Verfahren mit einem Streitwert von 100.000 Euro sind das in erster Instanz rechnerisch etwa 12.000 Euro.

Mit seiner einstweiligen Verfügung wollte Wirlane erreichen, dass Tesla seinen Destination Charger nicht weiter vermarkten darf. © Tesla Doch warum hat das Frankfurter Gericht gegen Wirelane entschieden? Dafür gibt es laut Richterin Isabel Jahn zwei Umstände. So habe es keinen Bedarf für eine Eilentscheidung gegeben. Immerhin habe das Start-up bereits 2021 aus einem Handelsblatt-Bericht von den nicht geeichten Tesla-Ladevorrichtungen erfahren. Der Antrag ging jedoch erst rund eineinhalb Jahre später ein. Das spreche nicht für die Dringlichkeit der Sache.

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