In jeder Unternehmerkarriere stellt sich einmal die Frage, wer den Betrieb übernehmen soll. Regelungen sollten noch zu Lebzeiten getroffen werden. Dazu zählt gegebenenfalls auch die Errichtung...
In jeder Unternehmerkarriere stellt sich einmal die Frage, wer den Betrieb übernehmen soll. Regelungen sollten noch zu Lebzeiten getroffen werden. Dazu zählt gegebenenfalls auch die Errichtung eines Testaments.
In den harmonischsten Familien kann es zu Streit kommen, wenn es ums liebe Geld – im Falle von einer Unternehmensübergabe – oder um das Erbe geht. Deshalb ist eine rechtzeitige Vorsorge wichtig, wie Michael Köttritsch, Ressortleiter der „Presse“, im Gespräch mit Clementine Michalek-Waldstein, Head of Kathrein Family Konsult, und Nikolaus Becker, Partner in der Rechtsanwaltskanzlei HSP Law, feststellte.
Es besteht auch die Möglichkeit, das Unternehmen an das bestehende Management zu übergeben, wenn innerhalb der Familie niemand bereit oder in der Lage ist, den Betrieb weiterzuführen. Dieser sogenannte Management-Buy-Out muss jedoch sorgfältig vorbereitet werden, wie der Rechtsanwalt anmerkt: „Dabei treffen unterschiedliche Interessen aufeinander.
Kontrolle ist besser – deshalb raten beide Experten bei Vermögens- oder Unternehmensübergaben, aber auch bei der Erstellung eines Testaments zu einer fachlichen Konsultation: „Wir empfehlen stets eine Überprüfung durch einen Notar“, rät Michalek-Waldstein.
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