Urteil im Dieselskandal: EuGH erleichtert Dieselklagen

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Autobauer könnten auch haften, wenn sie ohne Betrugsabsicht fahrlässig gehandelt hätten, urteilt der EuGH. Dies könnte die Rechtssprechung verändern.

Dieselskandal: Die Autobauer müssen laut EuGH auch haften, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben Foto: Ole Spata/dpa

Das könnte große Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung haben. Denn beim Bundesgerichtshof hatten Klägerinnen und Kläger bisher nur dann eine Chance auf Schadenersatz, wenn sie vom Hersteller bewusst und gewollt auf sittenwidrige Weise getäuscht wurden. Diese strengen Kriterien waren nur beim VW-Skandalmotor EA189 erfüllt. Dem EuGH genügt nun fahrlässiges Handeln – was sich leichter nachweisen lässt.

Der „Dieselsenat“ des BGH hat für den 8. Mai bereits eine Verhandlung terminiert, in der er die sich „möglicherweise ergebenden Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht“ erörtern will, um den unteren Instanzen möglichst schnell Leitlinien an die Hand zu geben. Denn mit dem EuGH-Urteil sind noch längst nicht alle Fragen geklärt. Offen ist zum Beispiel, wie viel Geld betroffenen Autokäufern zusteht.

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