Strafen für das sichtbare Tragen von Symbolen extremistischer Organisationen werden heraufgesetzt. Auch Zeichen der Hamas sind betroffen.
Die Regierung hat sich auf die Reform des Verbotsgesetzes verständigt. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf gibt es vor allem die Änderung, dass die Strafen etwa beim Tragen von-Symbolen, aber auch von Zeichen z.B. der Hamas und der Identitären drastisch erhöht wurden.
Weiters wird klar gestellt, dass jede Verharmlosung der nationalsozialistischen Gräuel strafbar ist. Bisher war nur eine „gröbliche“ Verharmlosung vom Gesetz umfasst. NS-Devotionalien können künftig auch unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung eingezogen werden. Diversion wird nunmehr auch bei Erwachsenen möglich sein.
argumentierte. Bei einer Diversion entsteht auch kein Amtsverlust für Beamte und Vertragsbedienstete.Justizministerin Alma Zadic meinte im Pressefoyer nach dem Ministerrat, die Novelle sei notwendig, um in Zukunft noch effizienter und konsequenter gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und Desinformation vorgehen zu können. Antisemitismus habe nach dem Terror-Angriff der Hamas wieder besorgniserregende Aktualität erhalten: „Dem müssen wir entschlossen entgegentreten.
Die Vorfälle zuletzt hätten die Bemühungen zur Zurückdrängung des Antisemitismus auf ein „beschämendes Niveau“ zurückgeworfen, urteilte Verfassungsministerin Edtstadler. An die Täter adressierte sie: „Schämen Sie sich für ihren Hass.“ versicherte ein konsequentes Einschreiten der Polizei und betonte, die Sicherheitsvorkehrungen angesichts der bevorstehenden Gedenken zu den „November-Pogromen“ nach oben geschraubt zu haben.
Die Verherrlichung von Antisemitismus habe in Österreich keinen Platz, begründete der Ressortchef die deutlich erhöhten Strafen für das sichtbare Tragen von Symbolen extremistischer Organisationen. Die Bußen werden von 4000 auf 10.000 Euro bzw. im Wiederholungsfall auf 20.000 Euro aufgestockt.
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