Verfassungsgericht billigt Beteiligung am Corona-Aufbaufonds der EU

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Deutschland darf sich an den milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen.

zwei Verfassungsbeschwerden dagegen zurück. Die EU nimmt milliardenschwere Kredite auf, um die Folgen der Pandemie zu mindern.Das Volumen des Corona-Aufbauprogramms"Next Generation EU" beträgt 750 Milliarden Euro. Mit dem Geld soll EU-Staaten geholfen werden, nach der Corona-Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Um das zu erreichen, sorgt die EU-Kommission für ein Novum: Sie nimmt erstmals Kredite im großen Stil auf.

Einen Teil der Hilfen bekommen die Länder als Zuschüsse. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden. Der Rest des Geldes wird den EU-Staaten als Darlehen zu Gute kommen. Die Schulden sollen bis spätestens 2058 an die EU zurückgezahlt werden.Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt.

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