Paukenschlag am Handelsgericht Wien: Verbund-Strompreiserhöhung vom Mai 2022 unzulässig. Klausel ur Anpassung des Strom-Arbeitspreises 'überraschend und nachteilig'. VKI fordert nun Rückerstattung im Ausmaß des entsprechenden Erhöhungsbetrags. Urteil…
Paukenschlag am Handelsgericht Wien: Verbund-Strompreiserhöhung vom Mai 2022 unzulässig. Klausel zur Anpassung des Strom-Arbeitspreises "überraschend und nachteilig". VKI fordert nun Rückerstattung im Ausmaß des entsprechenden Erhöhungsbetrags. Urteil nicht rechtskräftig.23. Februar 2023,Das Handelsgericht Wien hat die Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt.
Der VKI erklärte, mit dem Urteil falle die Rechtsgrundlage für die seit Mai 2022 verrechneten erhöhten Tarife weg. Nach Ansicht des VKI sind die seit der Preiserhöhung auf Grundlage der Klausel verrechneten Entgelte im Ausmaß des entsprechenenden Erhöhungsbetrags zurückzuerstatten. Der Verbund hatte im März 2022 für seine Haushalts- und Gewerbekunden eine Preiserhöhung per 1. Mai 2022 angekündigt. Wie viele Kunden betroffen waren, ist nicht bekannt. Ende 2021 zählte der Verbund rund 450.000 Strom- und 80.000 Erdgaskunden. Beim Strom berief sich der Verbund auf eine Klausel, die auf den vom Börsenkurs abhängigen Österreichischen Strompreisindex Bezug nahm.
Das Gericht führt auch aus, dass nach den gesetzlichen Vorgaben das ursprüngliche Wertverhältnis zwischen der Leistung des Unternehmens und der Geldleistung der Verbraucher möglichst korrekt beibehalten werden müsse und daher keine"Zufallsgewinne" zugunsten einer Vertragspartei ermöglicht werden sollen.
Der Verbund betonte bisher, jede Kundin und jeder Kunde sei bei der Vereinbarung dieser Klausel deutlich und leicht verständlich darüber informiert worden. Der Stromkonzern hat übrigens im Jänner 2023 auf Basis der Klausel eine weitere Preiserhöhung per 1. März 2023 angekündigt. Der Arbeitspreis für Bestandskunden mit Standardlastprofil im Haushaltssegment steigt dann auf 23,9 Cent netto pro Kilowattstunde .
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