Wahlwiederholung laut Staatsrechtler nicht gefährdet: Karlsruher Richter lassen sich alle Wahlniederschriften aus Berlin liefern

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+Exklusiv+ Ulrich Battis räumt der Verfassungsbeschwerde von Berlinern vor dem Bundesverfassungsgericht zur Wiederholungswahl kaum Chancen ein. Doch das Gericht lässt nun sogar alle Niederschriften kommen.

Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis gibt der Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs für eine komplette Wahlwiederholung kaum eine Chance. Das Bundesverfassungsgericht werde sie „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als unzulässig verwerfen“, sagte Battis bei einem Pressegespräch im Berliner Abgeordnetenhaus.

Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Battis argumentiert damit, dass das Bundesverfassungsgericht keine Überprüfungsinstanz von Landesverfassungsgerichten sei. Dies habe es 2009 in einem Urteil bestätigt. „Karlsruhe hat Kompetenzen in Ländersachen abgegeben. Das entspricht einer Entwicklung seit über 40 Jahren“, sagte Battis. Bei einer Landtagswahl sei nun mal das Landeswahlrecht relevant.

Nach Einschätzung des Landesverfassungsgerichts sei die Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten im September 2021 systemisch von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen, weil. Die Landeswahlleitung hatte dafür pro Person nur drei Minuten eingeplant. Dies bezeichnete Battis als „die Mutter aller Fehler“.

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