Weil das Altkanzlerbüro nicht besetzt ist: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verweigert fragdenstaat Auskunft zu den Lobbyaktivitäten von Gerhard Schröder.
Dass keine Auflösung des Büros erfolgt sein mag, belegt für sich genommen nicht, dass das Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder als Behörde im funktionellen Sinne fortbestehen würde.
In dem Rechtsstreit hatte zunächst das Verwaltungsgericht Berlin der Plattform noch ein Auskunftsrecht generell abgesprochen, weil es sich bei „FragDenStaat“ nicht um ein gedrucktes Presseerzeugnis handelt. Der Chefredakteur der Plattform, Arne Semsrott, sei trotz Journalistenausweis kein Pressevertreter, entschied die Pressekammer des Verwaltungsgerichts Berlin im Juni 2022.
In dem Verfahren kam es dann zu einer weiteren Schleife, weil das OVG der Meinung war, die Plattform hätte die Auskunft über die Lobby-Termine von Schröder nicht beim Bundeskanzleramt einklagen sollen, sondern beim Büro des Ex-Kanzlers selbst, das allerdings unter der Aufsicht des Bundeskanzleramtes steht.
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OVG: Keine Auskunft zu Lobbyaktivitäten von Gerhard SchröderDie Internetplattform „FragDenStaat“ wird keine Auskunft zu möglichen Lobbyaktivitäten aus dem Büro von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) erhalten. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Richter schlossen sich der Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin an, wonach das Büro derzeit nicht besetzt sei und den Antrag deswegen nicht bearbeiten könne. Daher gehe der Auskunftsanspruch zurzeit ins Leere, heißt es in dem rechtskräftigen Urteil.
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