Ab 1. August übernimmt das Finanzministerium die Agenden der COFAG. Das hat gravierende Auswirkungen auf laufende Verfahren.
aufgelöst werden. Sie hat während der Corona-Pandemie rund 15 Milliarden Euro an Unternehmenshilfen abgewickelt. Die Agentur war bereits ein Fall für den Verfassungsgerichtshof , der ihr Konstrukt als teils verfassungswidrig einstufte. Vieles deutet daraufhin, dass sie den VfGH auch nach ihrem Ende noch beschäftigen wird.
Die nähere Zukunft der COFAG ist so weit geklärt. All ihre Aufgaben wandern ab 1. August zurück zum Bund bzw. dem Finanzministerium . Das bedeutet auch: Ab August müssen klagende Betriebe sämtliche neue Verfahren, die sie sonst gegen die COFAG geführt hätten, gegen den Bund führen., von der Kanzlei Brandl Talos Rechtsanwälte, handelt es sich um"juristisches Neuland“. Die Kanzlei vertritt einige Betriebe in Zivilverfahren gegen die COFAG.
„Offen ist, wie der Bund mit diesen Klagen umgeht. Die COFAG war in vielen Fällen nicht an einem außergerichtlichen Vergleich interessiert“, sagt Mittlböck. Die neue Regelung würde außergerichtliche Einigungen zulassen. Aus Sicht der Betriebe wäre das oft am sinnvollsten. Grund: Die Verfahren ziehen sich meist jahrelang. Solange müssen die Unternehmen auf ihr Geld warten, ohne Rechtssicherheit zu haben.
Fest steht: Rückforderungen und damit verbundene Klagen werden die Gerichte noch länger beschäftigen. Die Rückforderungsansprüche für Corona-Hilfen verjähren erst nach zehn Jahren. Ist eine so lange Frist überhaupt gerechtfertigt? Mittlböck hegt Zweifel: „Die Begründung für die lange Verjährungsfrist ist ja, dass die COFAG Unternehmen massiv überfördert hat und nun viele Auszahlungen nachgeprüft werden.
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