Nachdem seine Miete auf 722 Euro angestiegen ist, will Herr K. ausziehen. Aber sein Vermieter sperrt sich: Im Vertrag steckt eine verbotene Klausel.
Henri K. hat sich 2021 eine Wohnung im Bezirk Liesing angemietet. Sie ist 75 Quadratmeter groß und hat zum Zeitpunkt des Einzugs einen für ihn leistbaren Mietzins. Sein Vertrag ist unbefristet. Nachdem er zwei Jahre dort gewohnt hat, wird ihm die durch die Inflation gestiegen Miete allmählich zu teuer. Denn statt der zunächst 620 Euro netto zahlt er inzwischen 722 Euro. Die Nebenkosten kommen zu seiner Miete noch zusätzlich dazu. Das ist viel Geld. Henri K.
Laut Vertrag darf er erst nach drei Jahren aus seinem unbefristeten Vertrag heraus. Da wundert sich Henri K. und sucht die Wohnrechtsberatung der Wiener Arbeiterkammer auf.
Ein derart langer vertraglicher Kündigungsverzicht wie im Vertrag von Henri K. fixiert, also ganz drei Jahre lang, sei nach aktueller Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes unwirksam, so die Arbeiterkammer. Das gelte vor allem immer dann, wenn der Vermieter ein großes Immobilienunternehmen ist. Beim Vermieter von Henri K. handelte es sich um einen solchen großen Vermieter.Dass Henri K.
"Selbst bei einem"kleinen" Privatvermieter wäre ein dreijähriger Kündigungsverzicht des Mieters rechtswidrig, wenn für die Vermietung ein Formularmietvertrag verwendet wurde. Es handelt sich hier um Judikatur des Obersten Gerichtshofes, die von der AK in Gerichtsverfahren erstritten wurde."
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