Kommunen sollen die Möglichkeit bekommen, den Cannabis-Konsum in bestimmten Bereichen zu untersagen.
in München. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen, es setzt damit entsprechende Pläne aus der Vorwoche in die Tat um.
"Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz - und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz", sagte sie. Damit schaffe man"klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten Gesetzes des Bundesgesundheitsministers". Die bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April hatte Bayern trotz langen und erbitterten Widerstandes am Ende nicht verhindern können.
Unter anderem wird in Bayern aber nun das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten, auf dem gesamten Gelände. Ziel sei es, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen, die für Veranstalter und Polizei umsetzbar seien, betonte Gerlach. Laut Cannabisgesetz des Bundes ist das Kiffen unter anderem in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten - was faktisch schon ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeutet, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten gleichwohl eine Regelungslücke beklagt.
Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Zudem will die Staatsregierung das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten - und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten.
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