Fünf Menschen starben beim Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen drei Personen eingeleitet.
GARMISCH-PARTENKIRCHEN dpa | Nach dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen hat die Staatsanwaltschaft München II ein Ermittlungsverfahren gegen drei Personen wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Bei den Beschuldigten handele es sich um Mitarbeiter der Deutschen Bahn, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II, Andrea Grape, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
Warum der Zug entgleiste, ist unklar. „Die Ursache dieses Unglücks ist Gegenstand der Ermittlungen“, sagte Grape. Offensichtlich rücken jedoch Schienen und Fahrgestelle ins Zentrum der Untersuchungen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sagte dem Bayerischen Rundfunk, die Unfallursache werde „mit dem Schwerpunkt in Richtung technische Defekte gesucht“.
Die Ermittlungen zur Unfallursache führt eine Soko „Zug“ bei der Kriminalpolizei in Weilheim. Am ersten Tag habe die Soko bis zu 70 Menschen umfasst, sagte der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, Stefan Sonntag. Auch am Dienstag waren mehr als 40 Ermittler mit der Aufklärung befasst. Ein Experte der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung und ein externer Gutachter seien ebenfalls beteiligt.
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