Die Staatsanwaltschaft Halle wirft Björn Höcke vor, NS-Vokabular benutzt zu haben. Dafür muss sich der Thüringer AfD-Chef vor Gericht verantworten – die Anklage wurde nun zugelassen.
Konkret geht es um Äußerungen Höckes auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung vor zwei Jahren in Merseburg. Höcke soll dort vor rund 250 Zuhörerinnen und Zuhörern die Worte »Alles für Deutschland« benutzt haben, die verbotene Losung der Sturmabteilung der nationalsozialistischen NSDAP. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wusste Höcke um die Herkunft und Bedeutung dieses Ausdrucks.
Die Anklage gegen Höcke war im Mai erhoben worden. In einer Einlassung zu diesem Vorwurf habe Höcke »die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt«, teilten die Strafverfolger damals mit. Die Ermittlungen in dem Fall gehen auf eine Anzeige des damaligen Grünenchefs von Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel, zurück. Auf SPIEGEL-Anfrage wollte er sich nicht zur Zulassung der Anklage äußern. Der Thüringer AfD-Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.
und machte damit den Weg für eine Anklage der Staatsanwaltschaft Mühlhausen frei. Sie wirft Höcke vor, sich durch einen Beitrag beim sozialen Netzwerk Telegram der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben. Konkret geht es um einen Beitrag, der auf Höckes Telegram-Kanal im Jahr 2022 erschienen war. In dem Post geht es um eine Gewalttat in Ludwigshafen.
Der AfD-Politiker schrieb dazu auf X , seine Immunität sei bereits zum siebten Mal aufgehoben worden. Höcke stilisierte sich zum Justizopfer, indem er von einer »Justizkeule gegen Dissidenten« sprach.
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