Dürfen EU-Bürger, die vor dem Brexit ins Vereinigte Königreich zogen, im Land bleiben? Ja, entschied ein Londoner Gericht. Nun will die britische Regierung einem Bericht zufolge nicht weiter gegen das Urteil vorgehen.
Foto: Alberto Pezzali / APkönnen aufatmen: Nach einem Urteil des britischen High Court of Justice zum Aufenthaltsstatus von EU-Bürgern hat das Innenministerium angekündigt, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen.
Das Gericht hatte bereits im Dezember entschieden, dass das Innenministerium nicht gesetzmäßig gehandelt hatte, als es von EU-Bürgern im Zuge des durch den Brexit vereinbarten »EU Settlement Scheme« das Durchlaufen eines zweistufigen Verfahrens für eine permanente Aufenthaltserlaubnis gefordert hatte.
Nun berichtet das Nachrichtenportal »Politico«, dass das britische Innenministerium gegen diese Entscheidung doch nicht in Berufung gehen werde. »Wir arbeiten daran, das Urteil so schnell wie möglich umzusetzen«, teilte die Behörde demnach mit. Das Ministerium versprach, bald weitere Details bekanntzugeben. Ursprünglich hatte die Regierung angekündigt, das Urteil anfechten zu wollen.
Das Gericht hatte unter anderem argumentiert, dass die Regelung zum zweistufigen Nachweisverfahren für EU-Bürger nicht im Einklang mit dem Brexit-Vertrag stehe. Demnach riskieren bereits rechtmäßig in Großbritannien lebende EU-Bürger ihren Aufenthalt, sollten sie nicht einen zweiten Antrag auf ein dauerhaftes Bleiberecht stellen.
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