Bundesarbeitsgericht: Bei WhatsApp-Hetze gegen Kollegen droht die Kündigung

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Wie vertraulich ist eine Chatgruppe? Und droht der Rauswurf, wenn grobe Beleidigungen aus den Chats öffentlich werden...

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat sich erstmals mit einem Fall beschäftigt, in dem es um Kündigungen nach Beleidigungen eines Managers in einer geschlossenen Chat-Gruppe im Internet geht. | © Martin SchuttWie vertraulich ist eine Chatgruppe? Und droht der Rauswurf, wenn grobe Beleidigungen aus den Chats öffentlich werden? Die höchsten Arbeitsrichter haben jetzt Fragen zur Messenger-Nutzung beantwortet.Erfurt .

Es gibt sie tausendfach: Geschlossene Chatgruppen im Internet - auch von Arbeitskollegen, die im vermeintlich vertraulichen digitalen Raum auch mal pöbeln oder sogar wüst beleidigend über ihre Chefs oder Kollegen herziehen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts macht nun deutlich: Es kann im Extremfall den Job kosten, wenn der Inhalt solcher Chats öffentlich wird.

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