Vorsicht bei geschlossenen Chatgruppen! Beleidigungen von Arbeitskollegen kann der Schutz durch Vertraulichkeit wegfallen.
Deutschlands höchste Arbeitsrichter haben sich erstmals mit einer brisanten Frage beschäftigt: Gilt eine kleine WhatsApp-Gruppe als geschützter, privater Raum, in dem Vertraulichkeit herrscht und Beschimpfungen oder Beleidigungen ohne arbeitsrechtliche Sanktionen ausgetauscht werden können?
▶︎ Fachleute berichten, dass die Rechtsprechung zu ehrverletzenden Äußerungen in geschlossenen Gruppen von Messaging-Diensten bisher uneinheitlich in Deutschland ist. So entschieden die zwei Vorinstanzen, was privat ist, bleibt privat. Die Erfurter Richter sahen das anders: Sie gaben den Fall ans Landesarbeitsgericht zurück. Dort muss der betroffene Arbeitnehmer nun erklären, warum die Gruppe schützenswert ist.
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