Bundesregierung: Wiese: Vorratsdatenspeicherung nicht vorschnell begraben

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Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sei „in vollem Umfang rechtswidrig und damit unanwendbar“, erklärt Marco Buschmann. Dirk Wiese von der SPD widerspricht - und übt Kritik am FDP-Justizminister.

Foto: Jörg Carstensen/dpa

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, hält eine rechtskonforme Regelung zur Vorratsdatenspeicherung auch nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch für möglich. Gleichzeitig übte er Kritik an Bundesjustizminister Marco Buschmann , der sie als Argument für das von ihm favorisierte „Quick-Freeze-Verfahren“ interpretiert hatte. Wiese sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Es überrascht mich schon sehr, wie manche in Berlin die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gelesen haben und darin sogar die vollständige Absage zur gezielten IP-Adressenspeicherung sehen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung als vollständig europarechtswidrig eingestuft. Der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung lagen Klagen von zwei Telekommunikationsunternehmen zugrunde. Wegen der rechtlichen Unsicherheiten wird die Regelung seit 2017 nicht mehr genutzt.

Buschmann hatte erklärt, mit der Entscheidung sei endgültig klar, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland „in vollem Umfang rechtswidrig und damit unanwendbar“ ist. Er warb für das „Quick-Freeze-Verfahren“ und sagte: „Ermittlungsbehörden können bei dem Verdacht auf eine erhebliche Straftat relevante Verkehrsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, um sie später im Verfahren zu nutzen.

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