Entscheidung über Corona-Aufbaufonds: Karlsruhe lässt EU-Schulden zu

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Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Beschwerden gegen den Corona-Aufbaufonds der EU zurückgewiesen. Demnach darf die EU Kredite aufnehmen.

„Next Gen EU“: Die Milliarden sollen vor allem in Digitalisierung und Klimaschutz gesteckt werden Foto: Dursun Aydemir/picture alliance

Der Aufbaufonds ist bei EU-Skeptiker:innen umstritten, weil die EU damit erstmals in großem Umfang am Kapitalmarkt Schulden aufnehmen darf. Das Geld muss bis 2058 zurückbezahlt werden. Gegen das Schuldenprogramm klagte einerseits Wirtschaftsprofessor Bernd Lucke, einst Gründer der AfD. Die zweite Verfassungsbeschwerde stammte von dem Unternehmer Heinrich Weiß, Anfang der 1990er Jahre Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie .

Die Schulden müssen dann aber der Finanzierung eines Zweckes dienen, für den die EU bereits jetzt eine Kompetenz in den EU-Verträgen hat. Im Fall des Corona-Wiederaufbaufonds sei es die Befugnis, den Mitgliedstaaten in Notsituationen gemäß Artikel 122 EU-Arbeitsvertrag zu helfen. Weil solche Notsituationen oft überraschend kommen, sei hier eine Kreditaufnahme unumgänglich.

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