Gericht: Gerhard Schröder muss keine Auskunft zu Lobbytätigkeit geben

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Lobbyverbindungen nach Russland: Altkanzler GerhardSchröder muss Internetplattform fragdenstaat keine Auskunft geben. Gazprom Putin FragDenStaat spdde Berlin

Die Plattform „FragDenStaat“ wollte unter anderem wissen, welche Termine das Schröder-Büro von 2019 bis 2022 vereinbart hat, ob die Themen bekannt waren, und wenn ja, welche davon in Zusammenhang mit Energiepolitik, Gazprom, Nord Stream 2 oder Rosneft gestanden haben. Solange das Büro noch besetzt war, weigerte es sich hartnäckig, diese Fragen zu beantworten.

In dem Rechtsstreit hatte das Verwaltungsgericht Berlin der Plattform zunächst ein Auskunftsrecht generell abgesprochen, weil es sich bei „FragDenStaat“ nicht um ein gedrucktes Presseerzeugnis handelt. Der Chefredakteur der Plattform, Arne Semsrott, sei trotz Journalistenausweis kein Pressevertreter, entschied die Pressekammer des Verwaltungsgerichts Berlin im Juni 2022.

Schröders Büro sei „derzeit auf der Grundlage des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 19. Mai 2022 . Ausweislich der plausiblen Auskunft der Antragsgegnerseite stehe dort Personal nicht mehr zur Verfügung und sei der Betrieb des Büros inzwischen eingestellt worden“, heißt es in dem OVG-Urteil.

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