Magistrat Linz hatte Zustimmung verweigert. Familie zog vor Gericht und bekam Recht.
Der letzte Wille ist heilig. Auch, wenn es um die Art der Bestattung geht. In Oberösterreich ist ein letzter Wille zuletzt zwei Familien ursprünglich verwehrt geblieben. Allerdings hat das Landesverwaltungsgericht nun beide Bestattungswünsche für zulässig erklärt.
Dieses Ansinnen wurde vom Magistrat der Stadt Linz ohne weiteres Ermittlungsverfahren mit dem pauschalen Verweis auf eine gegenteilige Rechtsansicht in einem Erlass des Amtes der oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, grundsätzlich abgewiesen. Die Wahl einer vom Gesetz zulässigen biologisch abbaubaren Urne, die sich in einer bedächtigen Zeremonie nach Absinken auf den Grund des Flusses im Wasser langsam auflöst, widerspreche den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich nicht.Diesbezügliche Nachteile, etwa im Vergleich zu einer Beisetzung in der Erde, hat das Landesverwaltungsgericht nicht feststellen können.
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