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'Genügend Ausweichmöglichkeiten': Kartellamt erlaubt gemeinsame Vermarktung von Burda und Funke

Bereits im Oktober 2022 haben Burda und Funke angekündigt, ihr Portfolio künftig gemeinsam vermarkten zu wollen. Damals stellten die beiden Verlagshäuser einen Antrag auf Genehmigung beim Bundeskartellamt und von dort hat man nun auch grünes Licht für das Vorhaben erhalten. So erlaubt das Kartellamt die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der beiden Unternehmen.

Das Kartellamt spricht von einer"intensiven Prüfung", die man durchgeführt habe. So habe man andere Verlage, Mediaagenturen und Werbekunden zur Sache befragt. Dabei ging es um die aktuelle Wettbewerbssituation der Verlage, die Konkurrenz zu anderen Mediengattungen und Ausweichmöglichkeiten für Werbekunden.

Dass die Kartellwächter das Vorhaben trotzdem nicht blockieren, liegt auch daran, dass Werbekunden in dem Verfahren angaben, bei möglichen Preiserhöhungen auf andere Medien setzen zu können."Preiserhöhungen würden damit im Ergebnis für die Verlage unwirtschaftlich", so das Kartellamt. BCN vermarktet bislang das Werbeinventar von Burda und Klambt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt:"Mit Burda und Funke schließen sich zwei große Player auf dem relevanten Anzeigenmarkt zusammen. Die beiden Unternehmen kommen damit auf bestimmten Werbemärkten auf einen gemeinsamen Marktanteil von knapp 40 Prozent. Bei der Bewertung des Gemeinschaftsunternehmens haben wir intensiv ermittelt, über welche Ausweichmöglichkeiten die Werbekunden nach dem Zusammenschluss verfügen.

Noch ist die Entscheidung der Kartellwächter nicht rechtskräftig. Neben den genannten Unternehmen haben auch die Verlage Bauer, Axel Springer und Wort & Bild die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Rechtsmittel einzulegen. Funke und Burda wollen nichtsdestotrotz die kommenden Wochen dazu nutzen, die Umsetzung des Joint Ventures vorzubereiten.URL zu diesem Artikel: https://www.dwdl.

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