In ganz Deutschland wurden in den vergangenen Tagen israelfeindliche Demonstrationen verboten. Doch nun wachsen die Zweifel an der Rechtmäßigkeit.
Die Berliner Polizei hat am Donnerstagabend mit einem massiven Aufgebot in Neukölln mehrere Versammlungsverbote durchgesetzt. Zuvor hatte die Versammlungsbehörde acht geplante israelfeindliche Versammlungen untersagt. Die Polizei begründet ihre Verbote unter anderem mit ihrer Gefahrenprognose: So bestünde die unmittelbare Gefahr, dass es bei den Versammlungen zu volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen, Gewaltverherrlichungen und Gewalttätigkeiten kommt.
Dies sei jedoch nur der Fall, wenn strafbare Handlungen zu erwarten seien, „aber nicht nur von Einzelnen auf der Versammlung, sondern eben meinetwegen von einer Mehrheit oder ausgehend vom Veranstalter“. Die Argumentation, wonach die Konfliktlage auf Berlins Straßen so aufgeladen sei, dass es bei jeder Versammlung zu Straftaten kommt, greift laut Wrase zu kurz.
Doch wie steht es um die politischen Partizipationsmöglichkeiten von Ausländern in Deutschland – was ist erlaubt, was ist verboten? Der Vizepräsident des Deutschen Bundestages,schreibt Kubicki: „Unsere Verfassung bietet jedoch die Möglichkeit, dass die Staatsmacht bei diesen Demonstrationen wieder Boden unter die Füße bekommt.
Kubickis Vorstoß sorgt bei der sicherheitspolitischen Sprecherin der Berliner Grünen-Fraktion, Gollaleh Ahmadi, für Entrüstung: „Durch Stimmungsmache mit verfassungswidrigen Vorschlägen leistet Herr Kubicki keinen Beitrag zur Deeskalation.“ Für Ahmadi ist die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut. „Pauschale Einschränkungen verbietet das Grundgesetz. Wopropagiert und Terror verherrlicht wird, ist eine klare Grenze.
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