Urteil über AfD-Klage gegen Artenschutzgesetze

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Das Volksbegehren «Rettet die Bienen» wird rückblickend gern als Sternstunde der direkten Demokratie in Bayern bezeichnet. Doch seit das zugehörige Gesetz gilt, muss sich auch die Justiz damit befassen.

Mehr als vier Jahre nach dem Inkrafttreten des bayerischen Artenschutzgesetzes will der Verfassungsgerichtshof sein Urteil über die Klage der AfD verkünden. Die Abstimmung zur Umsetzung des Volksbegehrens «Rettet die Bienen» war 2019 kaum vorbei, da drohte die AfD-Fraktion im Landtag schon mit der Klage. Sie fordert vom Gericht, beide Gesetze und damit eine Vielzahl von Regelungen für den Natur- und Artenschutz sowie die Landwirtschaft für nichtig zu erklären.

Konkret begründet die AfD ihre Klage mit vermeintlichen Verfassungsverstößen im Gesetzesverfahren und im Zulassungsverfahren für das Volksbegehren. So sei das Volksbegehren vom Innenministerium nicht ausreichend auf seine Zulässigkeit geprüft worden, hieß es.

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