Anwohner und Kommunen werden in NRW an Windanlagen beteiligt

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Nordrhein-Westfalen

per Gesetz an neuen Windanlagen in ihrem Umfeld beteiligt werden. Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen legten am Dienstag einen Gesetzentwurf dazu vor. "Wenn immer sich ein neues Windrad dreht, soll es zukünftig auch in der Kasse der Gemeinden oder im Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger klingeln", sagte CDU-Landtagsfraktionschef Thorsten Schick am Dienstag in Düsseldorf.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und nur für neue Windräder gelten. Mit der Beteiligung soll die Akzeptanz für Windanlagen in der Bevölkerung gestärkt und der Ausbau weiter vorangetrieben werden. Rückenwind für Windkraft sei immer dann vorhanden, "wenn Bürgerinnen und Bürger auch den konkreten Nutzen sehen", sagte Schick.

Die Formen der Bürgerbeteiligung sind nach Worten von Grünen-Fraktionschefin Wibke Brems im Gesetz bewusst flexibel gefasst. Möglich seien vergünstigte lokale Stromprodukte, pauschale Zahlungen an Anwohnerinnen und Anwohner oder auch Projektgesellschaften oder Stiftungen. In mehreren Regionen in NRW etwa im Kreis Steinfurt oder Paderborn würden Beteiligungsmodelle bereits erprobt.

Mit dem sogenannten Bürgerenergiegesetz setzt die schwarz-grüne Koalition in NRW ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um. CDU und Grüne wollen in der bis 2027 laufenden Legislaturperiode 1000 neue Windräder in NRW errichten lassen.

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