Immer mehr Länder setzen bei der Jagd auf potenzielle Straftäter auf eine Art Polizei-Suchmaschine, die riesige Datenbestände in Sekundenschnelle durchforstet. Kritiker schlagen nicht zu Unrecht Alarm.
Der Polizei dient eine neue Software insbesondere im Kampf gegen den Terrorismus, organisierte Kriminalität und Kinderpornografie. Kritiker bemängeln, die Rechtsgrundlage sei extrem vage.Die Polizei darf bei der Suche nach potenziellen Straftätern grundsätzlich große Datenbestände per Software analysieren - für deren Einsatz macht das Bundesverfassungsgericht aber strenge Vorgaben.
Sie erlaubten der Polizei, „mit einem Klick umfassende Profile von Personen, Gruppen und Milieus zu erstellen”. Gleichzeitig ließen sie „eine breite Einbeziehung von Daten Unbeteiligter zu, die deshalb polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen unterzogen werden könnten”, so die Richter. Mittels Datenanalyse könnten „neue persönlichkeitsrelevante Informationen erzeugt werden, auf die ansonsten kein Zugriff bestünde”.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte , die die Überprüfung in Karlsruhe angestoßen hatte, erklärte, das Urteil strahle in die ganze Republik aus. Es habe „das Risiko deutlich reduziert, dass unbescholtene Bürgerinnen und Bürger ins Visier der Polizei geraten”, teilte der GFF-Prozessbevollmächtigte Bijan Moini mit. Das Gericht habe strenge Vorgaben für den Einsatz von intelligenter Software in der Polizeiarbeit formuliert.
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