Wegen des Vorwurfs der besonders schweren Steuerhinterziehung steht Christian Olearius vor Gericht. Die Verteidigung weist das zurück – und kritisiert eine angebliche Vorverurteilung.
Der Verteidiger monierte zudem, dass es bei seinem Mandanten in der Öffentlichkeit zu einer irreparablen Vorverurteilung gekommen sei. Dass Olearius in einem Bonner Gerichtsurteil gegen zwei britische Aktienhändler im Jahr 2020 und dessen Bestätigung durch den Bundesgerichtshof 2021 als gesondert Verfolgter genannt worden sei, sei eine gerichtliche Vorverurteilung gewesen.
Außerdem habe er seine Rechtstreue betont.In späteren Tagebüchern hat der Bankier eingetragen, dass er sich 2016 und 2017 insgesamt dreimal mit dem damaligen Hamburger Rathauschef und heutigen Bundeskanzler getroffen hat. Dabei versuchte er zu verhindern, dass seine Bank viel Geld an den Fiskus zurückzahlen muss – dies wertet die Staatsanwaltschaft in dem Bonner Verfahren als versuchte Steuerhinterziehung, weil falsche Angaben gemacht worden seien.
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