Erfurt (th) - Im «Turonen»-Prozess gegen acht rechtsextreme Drogendealer sind die Angeklagten zu Bewährungs- und Haftstrafen von bis zu elf Jahren
Haft im "Turonen"-Prozess: Keine kriminelle Vereinigung06.09.2023, 16:44
Im "Turonen"-Prozess gegen acht rechtsextreme Drogendealer sind die Angeklagten zu Bewährungs- und Haftstrafen von bis zu elf Jahren verurteilt worden. Vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung sprach das Landgerichtden Hauptangeklagten und weitere Angeklagte am Mittwoch jedoch frei. Es habe nicht festgestellt werden können, dass das Geld in die Finanzierung rechter Strukturen geflossen sei, sagte der Vorsitzende Richter.
Alle Angeklagten gehören den Ermittlungen zufolge zu einer Gruppierung, die sich als "Bruderschaft Thüringen" bezeichnet. Diese wiederum gliedert sich in eine Führungsriege, die sich "Turonen" nennt, und deren Unterstützer, die "Garde 20".kritisierte, dass das Gericht die Angeklagten nicht als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung verurteilte.
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