Das Handelsgericht Wien hat die Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt. Die Klausel zur Anpassung der Strom-Arbeitspreises sei überraschend und nachteilig für die Kundinnen und Kunden, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit, der im Auftrag des Sozialministeriums geklagt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
as Handelsgericht Wien hat die Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt. Die Klausel zur Anpassung der Strom-Arbeitspreises sei überraschend und nachteilig für die Kundinnen und Kunden, teilte der Verein für Konsumenteninformation mit, der im Auftrag des Sozialministeriums geklagt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Preisanpassungsklausel war jedoch mit der Überschrift"Wertsicherung Arbeitspreis" versehen. Wie das Gericht entschied, konnten Verbraucher unter einer solchen Überschrift nicht erwarten, dass diese Klausel nicht dem Ausgleich der allgemeinen Inflation dienen soll, sondern eine Prognose des zukünftigen Großhandelspreises abbildet. Daher sei sie überraschend und nachteilig für die Kunden.
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