Noch kein Beschluss: „Offene Fragen“ zu Handysicherstellung

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Die Neuregelung der Handysicherstellung wird sich vor der Nationalratssitzung kommende Woche nicht mehr ausgehen.

Die aktuellen Verhandlungen seien noch nicht abgeschlossen und würden verlängert, hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme aus dem Büro von Justizministerin Alma Zadic und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler am Donnerstag. Es gebe weiter „offene Fragen“.Die Verhandlungen seien „zuletzt konstruktiv und intensiv“ verlaufen, hieß es in der gemeinsamen Stellungnahme.

Edtstadler pochte am Donnerstag auf die Trennung von „Aufbereitung und Auswertung der Daten“. Die Ministerin sagte bei einer Pressekonferenz, die Verhandlungen seien „nicht gescheitert“. Man habe lediglich „keinen beschlussfähigen Entwurf vorliegen“.Den Grund für die Verzögerung sah die Ministerin beim Koalitionspartner. Sie hätte das Gesetz gerne schon im Juli beschlossen, die Grünen dann jedoch den „Rückwärtsgang eingelegt“.

Die entsprechenden Passagen werden deshalb Anfang 2025 aufgehoben. Das betrifft nicht nur die Sicherstellung von Handys, Smartphones und anderen elektronischen Datenträgern, sondern sämtliche Gegenstände. Ohne entsprechende Neuregelung dürften damit ab 1. Jänner gar keine Gegenstände mehr sichergestellt werden.

Richtervereinigungsvorsitzender Gernot Kanduth befürchtete zudem, dass die Justiz durch die Neuregelung mit Personalmangel zu kämpfen haben wird. Vorgesehen sind 14 zusätzliche Posten bei den Staatsanwaltschaften und sechs bei den Gerichten.Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hatten darüber hinaus auch große Einwände gegen die geplante organisatorische Trennung von Aufbereitung und Auswertung der Handydaten.

Befürchtet wurde zudem „eine drastische Verzögerung von Verfahren“, weil vor der Sicherung der Datenträger keine Prüfung auf Relevanz durch die Staatsanwaltschaft möglich sei. Der Staatsanwaltschaft sei es auch nicht mehr möglich zu überprüfen, ob die gewünschten Daten vollständig gesichert und aufbereitet wurden.

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